Irreversibler Hirnfunktionsausfall im Kontext einer
Gewebe- und Organspende bei Kindern
Was der Kinder- und Jugendarzt dazu wissen sollte
Teilnehmergebühr | € 100,- (zzgl. Kongressgebühr) |
Zielgruppe | Pädiater |
Teilnehmerzahl | 24 Personen |
Termin | 27.03.2024, Mittwoch 14.30 – 17.00 Uhr |
Seminarleitung | Prof. Dr. Bernhard Roth, Köln |
Kursnummer |
241 0040
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| | Anmeldung z.Z. nicht möglich | | (2/24) Ein Seminar zurück oder weiter blättern: | |
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Inhalt
Nach schwerer primärer und sekundärer Hirnschädigung
können auch Kinder und Jugendliche als Gewebe- und
Organspender in Frage kommen. Unabdingbare Voraussetzung ist gemäß Transplantationsgesetz die Feststellung des
irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA), zuvor als "Hirntoddiagnostik" bezeichnet, die im Rahmen der intensivmedizinischen Versorgung erfolgt. Eltern und Familien der betroffenen Kinder und Jugendlichen befinden sich in dieser Situation stets in einer extremen existentiellen Notlage, die u.a.
eine hochprofessionelle psychologische und seelsorgerische
Betreuung erfordert.
Das medizinisch-biologische Konzept des IHA ist komplex
und mitunter für Laien schwer verständlich oder gar kontraintuitiv. Vor diesem Hintergrund ist es wünschenswert, dass
auch Kinder- und Jugendärzte, die außerhalb der Intensivmedizin tätig sind, über Grundkenntnisse zum IHA verfügen,
die in diesem Seminar vermittelt werden sollen.
Grundlage für das Seminar ist die "Fünfte Fortschreibung"
der Richtlinie zur Feststellung des IHA, veröffentlicht u.a. im
Dt. Ärzteblatt vom 8.7.2020. Neben historischen Aspekten
werden die medizinischen Voraussetzungen für die Feststellung des IHA, der Ausschluss reversibler Ursachen für die
Symptome des Hirnfunktionsausfalls und der Nachweis der
Irreversibilität besprochen, wobei auf die speziellen Aspekte
des Kindes- u. Jugendalters ausführlich eingegangen wird.
Dt. Ärzteblatt 8.7.22: DOI:10.3238/arztebl.2022.rl_hirnfunktionsausfall_02
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